Kann man Lap nachholen?

Kann man Lap nachholen?

Sie haben bereits Berufs-Erfahrung? Aber noch keinen Lehrabschluss? Sie können den Lehrabschluss nachholen und so Ihre Chancen im Beruf steigern.

Was kann ich nach der LAP machen?

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung besteht die Möglichkeit einer Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf. Achtung: Die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung im erlernten Beruf und einer Zusatzprüfung zum selben Termin ist nicht möglich.

Was bringt Lehrabschlussprüfung?

Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es festzustellen, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die in dem erlernten Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen.

Was ist eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung?

Wer die Lehre abgebrochen hat oder die Lehre zwar voll absolviert, aber die Lehrabschlussprüfung (LAP) nicht gemacht hat, kann die Prüfung im zweiten Bildungsweg nachholen. In diesen Fällen spricht man von einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung.

Wer bezahlt die LAP?

Als Kostenbeitrag zur Lehrabschluss-Prüfung hat der Prüfling eine Prüfungstaxe zu bezahlen. Tritt der Lehrling während der Lehrzeit oder während der Behaltezeit erstmals zur Lehrabschluss-Prüfung an, so muss der/die Lehrberechtigte die Kosten ersetzen.

Wer meldet mich zur Lehrabschlussprüfung an?

Nach erfolgter Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung muss der genaue Termin spätestens drei Wochen vor der Prüfung durch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) mitgeteilt werden.

Wie oft kann man zur LAP antreten?

Wie oft kann ich zur Wiederholungsprüfung antreten? Wenn die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich absolviert wurde, kann diese grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden. Es ist jedoch die Prüfungstaxe wieder zu entrichten. Welche Gegenstände zu wiederholen sind, ist dem Prüfungszeugnis zu entnehmen.

Kann man die LAP verschieben?

Vorzeitiger Antritt zur LAP: Ab Beginn des letzten Lehrjahres ist ein vorzeitiger Antritt zur LAP möglich, wenn Sie die Berufsschule positiv abgeschlossen haben und Ihr Lehrbetrieb damit ausdrücklich einverstanden ist.

Warum ist die LAP wichtig?

IN DEINER LEHRE HAST DU VIEL GELERNT – MIT DER LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG (LAP) HAST DU DEN NACHWEIS DAFÜR! ER VERSCHAFFT DIR BESSERE CHANCEN IM BERUFSLEBEN. WIE SIEHT DIE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG AUS? Meistens dauert die LAP einen ganzen Tag.

Was passiert wenn man die LAP nicht besteht?

Ja, wenn Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung beliebig oft wiederholen. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Lehrlingsstelle eine Wiederholungsprüfung beantragen. Welche Gegenstände Sie wiederholen müssen, sehen Sie im Prüfungszeugnis.

Wie läuft die LAP ab?

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist und ein Abschlusszeugnis vorliegt. Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft erfolgen.

Wer trägt die Kosten für die Lehrabschlussprüfung?

Die Prüfungsgebühr in der Höhe von 110 Euro (gilt für das Jahr 2021) muss bei erstmaligem Antritt vom Lehrbetrieb gezahlt werden. Allfällige Zweit- oder Drittantritte sind kostenlos.

Wie lange dauert der außerordentliche Lehrabschluss?

Die Vorbereitung auf den außerordentlichen Lehrabschluss dauert ungefähr ein Jahr. Die anschließende Prüfung findet bei der Wirtschaftskammer Wien, in Werkstätten, Berufsschulen oder anderen Bildungs-Einrichtungen statt. Wie hoch sind die Kosten für Beschäftigte?

Wann ist der Antritt zur Lehrabschlussprüfung möglich?

Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist erst zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die PrüfungswerberInnen in einem regulären Lehrverhältnis frühestens die Prüf­ung hätte ablegen dürfen.

Wie unterscheidet sich eine Lehrabschlussprüfung von anderen Lehrlingsprüfungen?

Sie unter­scheid­et sich in den Berechtigungen nicht von anderen Lehr­ab­schluss­prüf­ung­en. Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammer beantragt werden. Die Zulassung wird per Bescheid erteilt.