Was gehört in einen Wirtschaftsplan weg?
Inhalte des Wirtschaftsplans Im Wirtschaftsplan werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr und separat die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage veranschlagt.
Wieso benötigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Wirtschaftsplan?
Mit einem Wirtschaftsplan sollten sich die Einnahmen und Ausgaben einer WEG die Waage halten. Die bei weitem wichtigsten Einnahmen der WEG stellen die Hausgeldzahlungen der Wohnungseigentümer dar. Man sollte stets bedenken, dass es sich beim Wirtschaftsplan lediglich um eine Vorhersage handelt.
Welche Angaben muss ein Wirtschaftsplan Grundsätzlich enthalten?
Der Wirtschaftsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft, also in erster Linie die Betriebs- und Heizkosten, die Verwaltungskosten und die Kosten für die Instandhaltung. …
Was steht im Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan ist das Sammelwerk mit den Sollzahlen für verschiedene Teilpläne (Absatz-, Finanz-, Produktions- und Einkaufsplan etc.). Die darin enthaltenen Soll-Zahlen über Produktionsmengen, Lieferzeiten, Plankosten, Einnahmen, Ausgaben etc.
Was muss ein Wirtschaftsplan laut 28 Abs 1 weg enthalten?
Im Wesentlichen besteht der Wirtschaftsplan aus folgenden Positionen, § 28 Abs. 1 WEG: Voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Anteilsmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung (also die Höhe des Hausgeldes)
Bis wann muss ein Wirtschaftsplan erstellt sein?
Idealerweise sollte der Wirtschaftsplan schon vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres (Kalenderjahres) vorliegen und in Kraft treten. Mit dem Wirtschaftsplan sollte der Beschluss verbunden werden, dass dieser über das Wirtschaftsjahr hinaus bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan fortgelten soll.
Wann wird ein Wirtschaftsplan rechtskräftig?
Die Bundesrichter entschieden: Der Beschluss der Eigentümerversammlung ist gültig – inklusive der Entscheidung, dass der Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Planes fortgelten soll.
Wann muss der Wirtschaftsplan vorliegen?
Das Wirtschaftsjahr einer Gemeinschaft ist das Kalenderjahr. Der Wirtschaftsplan ist somit zwischen dem 31. März und dem 30. Juni vorzulegen.
Was gehört in eine Hausgeldabrechnung?
Für alle Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt die Verwaltung einmal im Jahr eine Hausgeldabrechnung, auch Wohngeldabrechnung genannt. In dieser sind alle Kosten für das Gemeinschaftseigentum aufgeführt, die die Eigentümer zu tragen haben, sowie die verbrauchsabhängigen Ausgaben.
Was ist die weg Abrechnung?
Diese Zusammenstellung heißt Jahresabrechnung, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lediglich als Abrechnung bezeichnet wird. Sie legt endgültig fest, welche Lasten und Kosten der einzelne Wohnungseigentümer für das vergangene Jahr zu tragen hat.
Wer prüft die Jahresabrechnung?
Der Verwaltungsbeirat soll die Abrechnung über den Wirtschaftsplan prüfen und dazu eine Stellungnahme für die WEG vorbereiten. In § 29 Abs. 2 WEG n.F. heißt es deshalb: Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.
Was ist der Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan ist eine Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Er ist sozusagen der Haushaltsplan für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Wirtschaftsplan wird von der Hausverwaltung aufgestellt und bezieht sich immer auf das kommende Kalenderjahr.
Wie wird der Wirtschaftsplan aufgestellt?
Der Wirtschaftsplan wird von der Hausverwaltung aufgestellt und bezieht sich immer auf das kommende Kalenderjahr. Im Wirtschaftsplan prognostiziert die Hausverwaltung mit welchen Kosten sie für die Verwaltung, den Betrieb und die Instandhaltung der gemeinschaftlichen Wohnanlage im kommenden Wirtschaftsjahr rechnet.
Was ist die Erstellung eines Wirtschaftsplans?
Die Erstellung des Wirtschaftsplans gehört zu den Kernaufgaben eines WEG-Verwalters und über dessen Entwurf wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt. Sobald ein Wirtschaftsplan per Beschluss durch die WEG angenommen wurde, ist dieser gültig und das Hausgeld wird zukünftig auf dieser Basis vom Verwalter gefordert.
Was ist der Wirtschaftsplan für ein Wirtschaftsjahr?
Der Wirtschaftsplan enthält dabei eine Planung für ein gesamtes Wirtschaftsjahr, bei dem es sich meistens auch um das Kalenderjahr handelt. In diesem Dokument sind alle Kosten, die der WEG entstehen werden, in geschätzter Höhe enthalten.