Was ist ein Eignungstest für das Medizinstudium?
Der Eignungstest für das Medizinstudium ( EMS) ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest zur Erfassung der Studieneignung für ein Studium der Medizin, der in der Schweiz seit 1998 für Humanmedizin, 1999 für Veterinärmedizin und 2004 auch für die Zahnmedizin als an den Studienplatzkapazitäten orientiertes Auswahlverfahren für die Zulassung
Was ist der Test für Studieneignung?
Der Test ist auf die Messung der Studieneignung, die optimale Vorhersage des Studienerfolges ausgelegt. Es sollen diejenigen Personen bevorzugt einen Platz erhalten, die für das Studium am besten geeignet sind: Studieneignung als efolgreicher Abschluss des Studiums in einer angemessen (kurzen) Studienzeit mit guten Ergebnissen.
Wann hat der Eignungstest stattgefunden?
Der Eignungstest hat am 3. Juli 2020 stattgefunden. Weitere Informationen zur Testdurchführung finden Sie im aktuellen statistischen Bericht des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik.
Welche Merkmale müssen in einem Eignungstest geprüft werden?
Grundsätzlich können in einem Eignungstest als Groß-Gruppentest (Massentest) nur ganz bestimmte Merkmale geprüft werden: Leistungsmerkmale, wo es eindeutig richtige/falsche Lösungen gibt, die Zahl richtiger Lösungen für Eignung steht. Der Richtigkeitsnachweis muss justitiabel sein (z. B. die Trennschärfen werden als Kenngrössen verwendet);
Was ist der Medizinstudium der Schweizer Hochschulen?
In Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen (swissuniversities), die das Anmelde- und Zuteilungsverfahren der Plätze zum Medizinstudium durchführt und für diesen Bericht statistische Angaben zur Verfügung stellt: M. Klaus Redaktion: T. Cruchaud
Wie steigen die Anmeldezahlen für ein Medizinstudium an Schweizer Universitäten an?
Seit 2001 steigen die Anmeldezahlen für ein Medizinstudium an Schweizer Universitäten einem nahezu linearen Trend folgend an. Für Humanmedizin (seit 1998), Veterinärmedizin (seit 1999) und Zahnmedizin (seit 2004) besteht ein Numerus clausus (NC) für Personen, die sich an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg oder Zürich angemeldet haben.