Was kostet die Grundung einer SL in Spanien?

Was kostet die Gründung einer SL in Spanien?

Die Kosten für die Gründung einer spanischen S.L. liegen bei 1.500 Euro für die Vorbereitung sämtlicher Unterlagen und ca. 500 Euro für den Notar und die Eintragung und Aktivierung der Gesellschaft.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Spanien?

290,- Euro. Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit mit Publikumsverkehr ausüben wollen, müssen außerdem zusätzlich die Licencia de Apertura (städtische Eröffnungsgenehmigung) einholen.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Spanien?

Grundsätzlich liegt der Steuersatz bei 35%. Außerdem wird noch eine zusätzliche Steuer von 25% erhoben, wenn die Gewinne der in Spanien liegenden Betriebsstätte an eine Muttergesellschaft abgeführt werden, wenn diese Ihren Sitz außerhalb der EU hat.

Was sind die Rechtsformen einer Gesellschaft in Spanien?

Die Rechtsformen von Gesellschaften in Spanien Die Spanische S.L. (GmbH) “Sociedad de Responsabilidad Limitada” Einzelunternehmer, Freiberufler „Empresario Individual, autónomo“ Personengesellschaft, BGB-Gesellschaft „Sociedad Civil“ Die spanische Aktiengesellschaft, „Sociedad Anonima, S.A.“ Eine Firmengründung sollte immer vorbereitet sein

Wie erfolgt die Gründung bei einem spanischen Notar?

Die Gründung erfolgt bei einem spanischen Notar durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafter. Durch spätere Eintragung in das spanische Handelsregister erhält die S.L. ihre volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Was ist bei einer Firmengründung in Spanien zu beachten?

Firmengründung in Spanien – was ist zu beachten? In der EU besteht Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, jede juristische oder natürliche Person aus der EU kann in Spanien Unternehmen gründen. Bei der Gründung sind jedoch einige wesentlichen Merkmale zu beachten, wie z.B. der Gründungsaufwand, diverse Haftungsfragen,

Wie sind die Steuern in Spanien abzuführen?

Die Steuern des Unternehmens sind grundsätzlich in Spanien nach spanischem Recht abzuführen. Die Möglichkeit, Betriebsausgaben abzusetzen, ist wesentlich großzügiger als nach deutschem Recht. Nach der Eintragung in das spanische Handelsregister erhält die S.L. eine spanische Steuernummer („CIF“).