Was sagt Artikel 2 GG aus?

Was sagt Artikel 2 GG aus?

Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Welcher Artikel regelt dass man frei wählen darf wo man leben will?

Artikel 2 sagt: Alle Menschen in Deutschland sind frei. Alle haben das Recht so zu leben, wie sie wollen. Jeder Mensch entscheidet selber über sein Leben. Es gibt eine Ausnahme: niemand darf seine Freiheit so leben, dass die Rechte von anderen verletzt werden.

Was schützt Art 2 GG?

2 Abs. 1 GG sah vor, dass „jedermann (. . .) die Freiheit (hat), zu tun und zu lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“.

Was sind persönliche Grundrechte?

Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.

Was ist das wichtigste Gesetz in Deutschland?

Grundgesetz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Was sind die 3 wichtigsten Grundrechte?

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Welche Pflichten hat man als Deutscher?

2 Ich habe das Recht zu leben. Ich habe das Recht, körperlich unversehrt und ohne Gewalt zu leben. Ich muss respektieren, dass jeder andere ebenso wie ich das Recht hat zu leben. Ich darf gegen niemanden – Frauen, Männer, Kinder – Gewalt ausüben.

Was schützt Art 2 Abs 2 GG?

2 GG schützt die Freiheit der Person, d.h. die körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen.