Welche Gesetze sind Landesgesetze?
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 27.11.2021
- Staats- und Verfassungsrecht.
- Verwaltung.
- Rechtspflege.
- Zivilrecht und Strafrecht.
- Verteidigung.
- Finanzwesen.
- Wirtschaftsrecht.
- Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Versorgung.
Was schützt Art 4 GG?
4 Abs. 1 GG verankerte Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und das in Abs. 2 angesprochene Recht der ungestörten Religionsausübung bilden ein einheitliches Grundrecht mit einheitlichem Schutzbereich (Grundrecht der Religionsfreiheit, Art. 4 I, II GG).
Welche Gesetze wurden 2020 verabschiedet?
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes ändert sich ab dem 1. Januar 2020 die Freigrenze bis zu der für Kleinunternehmer eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes möglich ist. Diese Freigrenze lag bisher bei 17.500 Euro und steigt auf 22.000 Euro.
Was ist Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes?
Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte gewährleistet. Der Artikel verbürgt die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung. Ebenfalls räumt er das Recht ein, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Warum ist die Auslegung von Art 4 GG unverletzlich?
Daher ist die Auslegung des Art. 4 GG in der Rechtswissenschaft äußerst umstritten. Art. 4 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949 wie folgt: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Was ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?
Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte gewährleistet. Der Artikel verbürgt die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung.
Was hat die Bayerische Verfassung vorzuweisen?
Bayern hat eine recht kontinuierliche Verfassungsgeschichte vorzuweisen: Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 war genau hundert Jahre lang in Kraft, und die heute gültige Verfassung wurde vom bayerischen Volk durch Volksentscheid am 1. Dezember 1946 angenommen.